Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz als Outsourcing

Unser externer Datenschutzbeauftragter zeichnet sich durch eine langjährige, branchenübergreifende Erfahrung mit verschiedenen Schwerpunkten aus. Als externer Datenschutzbeauftragter betreut er deutschlandweit mittelständische Unternehmen und international tätige Großunternehmen und unterstützet unsere Mandanten bei der rechtssicheren Umsetzung von nationalem und internationalem Datenschutzrecht.
Ein betrieblicher, also intern bestimmter Datenschutzbeauftragter muss eine dem Unternehmenszweck angemessene fachliche Qualifikation nachweisen, um wirksam bestellt werden zu können. Diese Fachkenntnis umfasst sowohl rechtliche als auch technische Aspekte rund um das Thema Datenschutzrecht und IT-Sicherheit. Hierfür müssen dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausreichend zeitliche und monetäre Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um dieser verantwortungsvollen Aufgabe nachkommen und die Fachkunde entsprechend erreichen bzw. aufrechterhalten zu können.
Ein externer Datenschutzbeauftragter verfügt über die nötige Fachkunde und erfüllt alle rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätigkeit. Die Aufrechterhaltung der nötigen Fachkompetenz erfolgt durch den externen Datenschutzbeauftragten. Zudem geht man als Unternehmen mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten Interessenskonflikten aus dem Weg, die bspw. bei der Berufung des Leiters der IT-Abteilung oder des Leiters der Personalabteilung auftreten können.

Dienstleistung

Effektiver Datenschutz mit Augenmaß

Ein anwendbares Datenschutz-Konzept ist mehr als eine anonyme Dokumentensammlung in der IT-Abteilung. Funktionierende Konzepte orientieren sich an den größten Schwachstellen.

Greifbar und Nachhaltig

Ein externer Datenschutzbeauftragter gestaltet Dokumente und Schulungsunterlagen nach den Maßgaben einzelner Abteilungen. Eine effektive Haftungsvermeidung funktioniert nur über die Weiterentwicklung der Beschäftigten.

Aktive Rolle des Datenschutzbeauftragten

Ein Datenschutzbeauftragter sollte aktiv auf den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Datenschutzes achten. Enger Kontakt und laufende Präsenz und Kommunikation sind ausschlaggebend für ein funktionierendes Datenschutz-Konzept.

Das Ganze im Blick

Der Datenschutzbeauftragte achtet bei seiner Tätigkeit auf ein stimmiges Datenschutz-Konzept, insbesondere im Hinblick auf gängige Standards (DIN ISO 27001, VDA, QM) sowie rechtskonforme Archivierung.