Wissenswertes

Die Datenschutzerklärung

Jedes Unternehmen steht in der Pflicht seine Datenverarbeitung möglichst transparent zu gestalten. Die aktive Information von Kunden, Interessenten u.a. sowie die Transparenz über die verwendeten Datenverarbeitungsanwendungen, erhobenen Daten, Auswertungstools u.a. stehen hierbei im Mittelpunkt. Die Datenschutzerklärung, welche jedes Unternehmen, das eine Internetpräsenz hat, auf seiner Webseite haben muss, soll eben diese Transparenz für Verbraucher, Mitbewerber u.a. schaffen.

Fehlerhafte oder unvollständige Datenschutzerklärungen können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche begründen und eine Abmahnung zu Folge haben. Hiermit kann natürlich auch ein Imageschaden des Unternehmens einhergehen. Eine nicht vorhandene oder grob mangelhafte Datenschutzerklärung gefährdet in manchen Fällen sogar die Zulässigkeit der Datenverarbeitung. Die Aufsichtsbehörde kann in solchen Fällen die Datenverarbeitung beim Unternehmen untersagen, was natürlich in den meisten Fällen mit einem großen Verlust oder sogar der Beendigung der Geschäftstätigkeit einhergehen kann, da jedes Unternehmen auf eine Datenverarbeitung angewiesen ist.

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen bei der rechtskonformen Erstellung einer Datenschutzerklärung helfen und Schäden jeglicher Art ausschließen.

Gesetzliche Anforderungen an eine gesetzeskonforme Datenschutzerklärung

Bei der rechtskonformen Gestaltung der Datenschutzerklärung gilt es verschiedenste Anforderungen und Gesetze zu berücksichtigen, die hier kurz aufgezeigt werden sollen. Nicht nur das Bundesdatenschutzgesetz kommt dementsprechend zur Anwendung, auch Spezial- und Bereichsgesetze gilt es zu berücksichtigen. Hierzu zählen u.a. das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Diese Gesetze beziehen sich vor allem auf die Unterrichtungspflicht des Unternehmens an die Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.

Des Weiteren gibt es verschiedenste Pflichtbestandteile, wie eingesetzte technische Anwendungen (Cookies, Google Analytics, Web-Bugs usw.), Rechte der Betroffenen (Widerspruchsrechte gegen Einwilligungen und Erstellung Nutzungsprofile; Information über die Möglichkeit anonymisierter oder pseudonymisierter Nutzungsmöglichkeiten; Hinweis auf Datenschutzrechte u.v.m.), die es zu beachten gilt. Ebenfalls ist über die Identität und Erreichbarkeit der verantwortlichen Stelle (Unternehmen) und des Datenschutzbeauftragten aufzuklären.

Sie haben noch keinen Datenschutzbeauftragten? Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich und stellen den Datenschutzbeauftragten.

Der Datenschutzbeauftragte und seine Aufgaben im Unternehmen

Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen dabei alle datenschutzrechtlich relevanten Dokumente zu erstellen und somit den von den Aufsichtsbehörden geforderten bürokratischen Datenschutz abzudecken. Die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten beinhaltet nach Auffassung der Deutschen Datenschutzkanzlei, aber nicht ausschließlich den bürokratischen Datenschutz und die Herstellung der Rechts- bzw. Regelkonformität für das Unternehmen in diesem Gebiet.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zur Erlangung eines anwendbaren Datenschutzkonzeptes, steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Hierzu zählen wir u.a. die Erstellung, von in der Praxis anwendbaren Checklisten, Merkblättern und Verfahrensanweisungen. Auch die intensive Kommunikation mit den Verantwortlichen im Unternehmen, um einen gelebten Datenschutz praktizieren zu können, genießt bei uns oberste Priorität. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Geschäftspartner wird von allen externen Datenschutzbeauftragten unserer Kanzlei gelebt.

Gelebtes Compliance, wie es die Deutsche Datenschutzkanzlei und seine externen Datenschutzbeauftragten verstehen, begnügt sich daher nicht damit nur die Geschäftsführung aus der Haftung zu nehmen und Bußgelder zu vermeiden. Die Umsetzung rechtlicher Vorgaben sowie technisch-organisatorischer Maßnahmen soll unseren Kunden dabei helfen effizienter zu arbeiten, Fehler und Fahrlässigkeiten zu vermeiden, Imageschäden durch Datenpannen, Abmahnung u.a. zu verhindern, die Betriebssicherheit zu erhöhen und den Datenschutz als Marketingfaktor zu nutzen, der es dem Unternehmen ermöglicht sich von der Konkurrenz abzuheben.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Thema Datenschutz zur Verfügung.