Wissenswertes

Impressum - Vorsicht!

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie präventiv Ihr Impressum auf Ihrer Website optimieren?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ist zum Beispiel im Telemediengesetz (TMG) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sowie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL—InfoV) geregelt. Betroffen sind davon nicht nur Webseiten, sondern auch Dienste, wie Newsletter, RSS-Feeds, Blogs, Gästebücher und Foren.

Auch der Datenschutz sollte hierbei nicht außer Acht gelassen werden. Eine zugeschnittene Datenschutzerklärung (auf Basis von 180 Gesetzen und Normen), welche sich an die tatsächliche Situation im Unternehmen orientiert gehört zu einer konformen Anbieterkennzeichnung.

Um unnötige rechtliche Risiken und Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, sollten Internetseiten und andere Telemedien immer mit einer vollständigen Anbieterkennzeichnung versehen werden.

Abmahnungen drohen

Die Rechtslage ist durch die Vielzahl von Gesetzen und Verordnung für einen Betreiber einer Website nicht einfacher geworden. Verstöße können von Abmahnvereinen und Wettbewerbern abgemahnt werden. Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage besteht akute Abmahngefahr.

GEFAS hilft Ihnen, Ihr Impressum individuell zu optimieren.