Wissenswertes

Abmahnung wegen Impressumsfehlern

Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie präventiv Ihr Impressum auf der Webseite optimieren?

Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Anbieterkennzeichnungen (Impressum) im Internet nehmen stark zu. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ist zum Beispiel im Telemediengesetz (TMG), Rundfunkstaatsvertrag (RStV), sowie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) geregelt. Betroffen sind davon nicht nur Webseiten, sondern auch Dienste, wie Newsletter, RSS-Feeds, Blogs, Gästebücher und Foren.

Verstöße können von sog. Abmahn-Kanzleien – oder Vereinen und Wettbewerben abgemahnt werden. Aufgrund der unübersichtlichen Rechtslage besteht akute Gefahr.

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