Wissenswertes

Werbung und Datenschutz

Grundvoraussetzungen für rechtskonforme Werbemaßnahmen

Im Bereich des  Direktmarketings gilt es bestimmte Gesetze und Richtlinien zu erfüllen, um rechtskonform zu werben. Hierzu muss geprüft werden, ob die inhaltlichen Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehören u.a.:

  • Klare Erkennbarkeit der Identität des Werbenden (keine Verschleierung oder Verheimlichung und Nennung bestimmter Daten (Adresse, Firmierung u.a.))
  • Offene Darstellung und Hinweis auf Werbecharakter; Zulässigkeit Werbeinhalt; Verzicht auf Nachfassen
  • Widerspruchsrecht und Auskunftsanfragen über die verwendeten bzw. gespeicherten Daten
  • Löschungsfristen und –wünsche des Betroffenen; etwaige Sperrung der Daten, Berücksichtigung Rechtsgrundlage; Benachrichtigungspflichten
  • Korrekte datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung
  • Notwendigkeit Separierung und gesonderte Darstellung verschiedener Einwilligungserklärungen bei unterschiedlichen Werbemaßnahmen
  • Beachtung Rechtsgrundlage

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen helfen rechtskonform zu werben und die geltenden Gesetze und Richtlinien zu beachten.

Werbemaßnahmen im B2B-Bereich

Die gängigsten Werbearten, wie Briefwerbung, E-Mail-Werbung oder Telefonanrufe unterliegen unterschiedlichen Bestimmungen. Durch eine Einwilligungserklärung des Beworbenen im Vorfeld einer Werbemaßnahme, kann jede Werbung mit einer Rechtsgrundlage versehen werden. Nur wird eine Einwilligung in den seltensten Fällen vorab vorliegen. Deshalb müssen Unternehmen genau prüfen, ob sie über eine Berechtigung verfügen, die spezifische Werbemaßnahme durchzuführen. Briefwerbung kann hierbei als unproblematisch angesehen werden, da die Erhebung der Daten meist sehr einfach rechtskonform zu erreichen ist. Anders verhält es sich bei Werbung via E-Mail oder Telefonanrufen. Hier gilt es unterschiedlichste Voraussetzungen zu erfüllen.  Ein externer Datenschutzbeauftragter kann Ihnen schon im Vorfeld helfen, die nötigen Bedingungen für rechtskonforme Werbung zu erfüllen und Schaden von Ihrem Unternehmen abwenden.

Werbemaßnahmen im B2C-Bereich

Im Gegensatz zum B2B-Bereich, sind die Restriktionen und Voraussetzungen im B2C-Bereich nochmals weitgreifender. Zwar ist auch hier die Briefwerbung relativ unproblematisch rechtskonform zu gestalten, bei E-Mail-Werbung und Telefonwerbung, ist dies allerdings komplett anders. Hier gibt es einige Fallstricke, die zu beachten sind um rechtskonform zu werben. Die hieraus entstehenden Risiken, wurden im vorhergehenden Punkt schon angesprochen und gelten natürlich auch für den B2C-Bereich.

Tätigkeitsbereich des externen Datenschutzbeauftragten

Die Tätigkeit eines externen Datenschutzbeauftragten beinhaltet nach Auffassung der Deutschen Datenschutz Kanzlei, nicht ausschließlich den bürokratischen Datenschutz und die Herstellung der Rechts- bzw. Regelkonformität für das Unternehmen in diesem Gebiet. Gelebtes Compliance im Bereich des Datenschutzes, geht nach Verständnis der externen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Datenschutz Kanzlei hierüber weit hinaus. Die kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Unternehmen zur Erlangung eines anwendbaren Datenschutzkonzeptes, steht im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Hierzu zählen wir u.a. die Erstellung, von in der Praxis anwendbaren Checklisten, Merkblättern und Verfahrensanweisungen. Auch die intensive Kommunikation mit den Verantwortlichen im Unternehmen, um einen gelebten Datenschutz praktizieren zu können, genießt bei uns oberste Priorität. Die Berücksichtigung der Bedürfnisse unserer Geschäftspartner wird von allen externen Datenschutzbeauftragten unserer Kanzlei gelebt.