Wissenswertes

Stichtag 01.09.2012

Sind Ihre Daten sauber?

Ab dem 01. September 2012 dürfen personenbezogene Daten zur Verwendung für Werbezwecke und die sog. Listendaten, grundsätzlich nur mit Einwilligung genutzt werden.

Das bedeutet für werbende Unternehmen, dass personenbezogene Daten, wie bspw. Telefonnummern und E-Mail-Adressen nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen verwendet werden dürfen.

Wie ist mit den bisherigen Daten umzugehen? Darf ich diese noch für Werbung verwenden? Wie kann ich eine wirksame Einwilligung einholen? Gibt es Ausnahmen?

Bestenfalls lassen Sie sich von einem Fachmann beraten um Fallstricke zu vermeiden!

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