Wissenswertes

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Gemäß § 4f BDSG muss jedes rechtlich eigenständige Unternehmen, das personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet und damit mehr als neun Arbeitnehmer beschäftigt, innerhalb eines Monats nach Aufnahme derartiger Verfahren einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.

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Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Dies sind einige exemplarische Aufgabenbereiche eines internen/externen Datenschutzbeauftragten. Je nach Art und Tätigkeit des Unternehmens, können weitere Schwerpunkte und Themenbereiche/Rechtsgebiete hinzukommen.

  • überwachung und Kontrolle der rechtmäßigen Datenverarbeitung im Sinne des BDSG und relevanter Spezialgesetze, wie TMG, TKG, StGB…
  • Ansprechpartner für Betroffene, Mitarbeiter, Kunden und die Aufsichtsbehörde (§ 4f Abs. 5 Satz 2)
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Datenschutz und Compliance

Was bedeutet Datenschutz in der Compliance?

Compliance bedeutet Handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie den unternehmensinternen Regeln und Grundsätzen. Die Vermeidung von Verstößen ist ein wichtiger Faktor des unternehmerischen Risikomanagements. Dies gilt insbesondere auch für den Datenschutz, den Daten und Informationen sind ein wichtiger Produktionsfaktor und der Schutz der Daten vor Missbrauch und Verlust ist mitentscheidend für die wirtschaftliche Position eines Unternehmens.

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Zwingende Dokumentation und Bußgelder

Pflicht zur Datenschutzdokumentation
Um ein notwendiges Maß an Transparenz über die Maßnahmen zum Datenschutz im Unternehmen oder der Behörde zu erreichen, fordert der Gesetzgeber bestimmte Dokumentationen. Hierzu gehören für jedes Unternehmen verpflichtend

  • ein öffentliches und nichtöffentliches Verfahrensverzeichnis (interne Verarbeitungsübersicht)
  • schriftliche Regelungen zum Thema Auftragsdatenverarbeitung
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