Haben Sie eine Abmahnung erhalten oder wollen Sie präventiv Ihr Impressum auf Ihrer Website optimieren?
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ist zum Beispiel im Telemediengesetz (TMG) Rundfunkstaatsvertrag (RStV) sowie in der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL—InfoV) geregelt. Betroffen sind davon nicht nur Webseiten, sondern auch Dienste, wie Newsletter, RSS-Feeds, Blogs, Gästebücher und Foren.