Dies sind einige exemplarische Aufgabenbereiche eines internen/externen Datenschutzbeauftragten.
Je nach Art und Tätigkeit des Unternehmens, können weitere Schwerpunkte und Themenbereiche/Rechtsgebiete hinzukommen.
- Ansprechpartner für Betroffene, Mitarbeiter, Kunden und die Aufsichtsbehörde (§ 4f Abs. 5 Satz 2)
- Überwachung und Kontrolle der rechtmäßigen Datenverarbeitung im Sinne des BDSG und relevanter Spezialgesetze, wie TMG, TKG, StGB…
- Beurteilung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzrechtes
- Achtung auf präventives Einhalten der Datenschutzbestimmungen
- Beachtung der Mitbestimmungsrechte und bereits bestehender Betriebsvereinbarungen
Beachtung des Arbeitnehmerdatenschutzes - Durchführung von Vorabkontrollen bei Einführung neuer Systeme und Prozesse
- Dokumentation der Einführung neuer Prozesse für die Aufsichtsbehörde
- Aufstellung und Führung des Verfahrensverzeichnisses
- Interne Verarbeitungsübersicht, externes und öffentliches Verfahrensverzeichnis
- Gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die Aufsichtsbehörde
- Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Seminare und Schulungen
- Erstellung und Einführung von Richtlinien und Policies
- Verpflichtung bestehender und neuer Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datenschutzes
- Datenschutz- und Datensicherheit relevante Betreuung ausscheidender Mitarbeiter
- Ansprechpartner des Unternehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde
- Herstellung und Aufrechterhaltung eines rechtskonformen Datenschutzniveaus
- Aufsichtsbehörde (Landesdatenschutzbeauftragter, Bundesministerium des Inneren)
- Rechtliche Vorgaben aus BDSG und Spezialgesetzen
- Vertragliche Gestaltung von Auftragsdatenverarbeitungen und deren sichtprobenartige Kontrolle