Wissenswertes

Externer Datenschutzbeauftragter = Compliance?

Compliance durch externe Datenschutzbeauftragte?

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist nach §4f BDSG für die meisten Unternehmen obligatorisch. Dennoch haben viele Firmen keinen Datenschützer oder arbeiten mit einer nicht zufriedenstellenden und komplizierten (internen) Lösung.

Ein externer Datenschutzbeauftragter mit vorhandener Eignung und fachlicher Qualifikation kann die im Datenschutz anfallenden Aufgaben übernehmen und Haftungsrisiken von der Geschäftsleitung nehmen. Zudem hält er für das Unternehmen Ressourcen frei, die bei einer internen Lösung zwangsläufig durch Arbeitsaufwand, Schulungen und Freistellungen des jeweiligen Mitarbeiters gebunden werden.

Eine unvoreingenommene Herangehensweise sowie die objektive Einarbeitung in betriebliche Gegebenheiten in Verbindung mit einer neutralen Position im Unternehmen (Vermittlungsfähigkeit, bspw. zwischen Geschäftsleitung) sind weitere Gründe, die für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen. Ebenfalls fallen keine Kosten für Fortbildung und Erhaltung der Fachkunde an.

Spezifische Herausforderungen im Bereich Compliance und Datenschutz:

Archivierung von E-Mails (private Inhalte)
Aufbewahrungspflichten contra Zweckbindung aus BDSG
Zugriff von Finanzprüfern contra Zugriffseinschränkung nach BDSG

Sie haben Interesse? Ein externer Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Ziele.