Wissenswertes

Google Analytics rechtskonform?

Google Analytics: Immer noch problematischer Einsatz

Obwohl die Datenschutzbehörden in den vergangenen Monaten immer wieder angekündigt hatten, sich der Webanalyse mit dem Dienst Google Analytics intensiver zu widmen, haben noch längst nicht alle Unternehmen die Vorgaben zum rechtskonformen Einsatz umgesetzt. Das zeigt eine Untersuchung des Bayerischen Landesamts für Datenschutz.

Maßnahmen für datenschutzkonformen Einsatz

Soll mit dem kostenlosen Service Google Analytics der Datenverkehr auf den eigenen Internetseiten rechtskonform gemessen werden, müssen einige Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören die Unterzeichnung und Einsendung eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google, ein Hinweis auf den Dienst in den eigenen Nutzungsbedingungen bzw. der Datenschutzerklärung sowie die Anpassung des Codes der eigenen Internetseiten.

Diese führt dazu, dass Google die Messung anonymisiert. Außerdem muss auch ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen auf eine Browsererweiterung gegeben werden, die die Protokollierung über den Dienst abschaltet.

Obwohl auch im Hilfebereich von Google selbst sehr detailliert erklärt, scheinen die Unternehmen ihre Hausaufgaben nicht machen zu wollen. Zwar setzt nur ein Bruchteil der untersuchten Webseiten Google Analytics ein, davon allerdings gerade einmal 3 % im geforderten Sinn.