Wissenswertes

Die Datenschutzerklärung

Jedes Unternehmen steht in der Pflicht seine Datenverarbeitung möglichst transparent zu gestalten. Die aktive Information von Kunden, Interessenten u.a. sowie die Transparenz über die verwendeten Datenverarbeitungsanwendungen, erhobenen Daten, Auswertungstools u.a. stehen hierbei im Mittelpunkt. Die Datenschutzerklärung, welche jedes Unternehmen, das eine Internetpräsenz hat, auf seiner Webseite haben muss, soll eben diese Transparenz für Verbraucher, Mitbewerber u.a. schaffen.

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Datenpannen und Datenträgervernichtung

Die arglos entsorgten Unterlagen über den neuen Hauptstadtflughafen BER, das Datenleck bei einem großen Pay-TV-Anbieter, Kundendaten eines Mobilfunkanbieters verstreut in einer Fußgängerzone oder die Versendung von Kunden- und Stammdaten an die falschen Adressaten durch Finanzämter und die Agentur für Arbeit sind nur einige Beispiele für Datenpannen oder unsachgemäße Datenträgervernichtung.

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Kontrolle der Datenschutzbehörden

Seit einiger Zeit nimmt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht seine Kontrollbefugnis nach § 38 BDSG nicht mehr nur bei Anlass wahr, sondern wählt stichprobenartig Unternehmen aus, um bei diesen die Umsetzung des Datenschutzes zu überprüfen. Aktuell wurden etwa 160 Firmen angeschrieben. Haben Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellt?

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Datendiebstahl und Prävention

Nach dem erst Ende Januar diesen Jahres, der Diebstahl von mehr als 16 Mio. E-Mail-Zugangsdaten bekannt wurde, folgt nun ein noch größerer Datenklau, der diesmal auch viele deutsche E-Mail-Nutzer betrifft. 18 Mio. Nutzerkonten wurden nach Angaben des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gehackt, darunter auch 3 Mio. deutsche.

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